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Taschenmesser Kershaw Launch 4, Schwarz Für diejenigen, die Springmesser mit einer kürzeren... mehr
Produktinformationen "Kershaw LAUNCH 4, Taschenmesser"
Taschenmesser Kershaw Launch 4, Schwarz
Für diejenigen, die Springmesser mit einer kürzeren Klinge vorziehen, hat Kershaw das Launch 4 kreiert. Dieses Messer mit nur 4,8 cm langer Klinge ist recht praktisch.
Die Klinge ist aus CPM154-Hochleistungsstahl gefertigt. Dieser pulvermetallurgische Stahl weist dank gleichmäßigerer Karbidverteilung eine exzellente Schärfbarkeit und Schnitthaltigkeit auf. Außerdem zeichnet er sich durch gute Korrosionsbeständigkeit, Verschleißfestigkeit und Widerstandsfähigkeit aus. Eine DLC-Beschichtung (Diamond-Like Carbon) sorgt für noch besseren Klingenschutz und verleiht der Klingenoberfläche eine schöne, nichtreflektierende Optik.
Um das Gewicht des Launch 4 geringstmöglich zu halten, sind Griffschalen und Spacer aus strapazierfähigem, schwarz eloxiertem Aluminium gefertigt. Dieses Modell ist mit einem feststehenden (nicht umsetzbaren) Taschenclip ausgestattet und lässt sich tip-up tragen.
Das Launch 4 lässt sich per Druckknopf aufklappen. Dieser Knopf ist in der Höhe so justiert, dass er mit der Griffoberfläche eine Linie bildet. Diese extra Sicherheitsvorrichtung verringert das Risiko eines versehentlichen Öffnens. Dessen ungeachtet sollte man solche Messer immer und unter allen Umständen mit äußerster Vorsicht bedienen. Für die Linkshänder unter Euch lässt sich der Verriegelungs-/Entriegelungsknopf mit dem Zeigefinger statt des Daumens tätigen.
Details:
- Klingenmaterial: CPM154-Stahl mit DLC-Beschichtung
- Griffmaterial: eloxiertes Aluminium
- Gesamtlänge: ca. 13 cm
- Klingenlänge: ca. 4,8 cm
- Geschlossene Länge: ca. 8,1 cm
- Gewicht: ca. 51 g
- Druckknopf zum Öffnen
- Ver- und Entriegelung der Klinge per Druckknopf
- Feststehender Taschenclip (nicht umsetzbar)
- Hersteller-Artikelnummer: 7500BLK
WICHTIGE HINWEISE
Bitte beachte:
Der Verkauf dieses Artikels erfolgt nur an Personen über 18 Jahre. Bitte gib deshalb Dein Geburtsdatum in unserem Bestellformular an. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie Deines Personalausweises, Führerscheins o.ä. per E-Mail, Scan, Fax oder Post.
Die Rechtslage zu Springmessern in Sachen Erwerb, Besitz, Umgang, Führen und Transport ist international sehr uneinheitlich. Es gibt nach jeweiligem Landesrecht zahlreiche voneinander abweichende Regelungen.
Die Anlage 2 des deutschen Waffengesetzes (WaffG) führt verbotene Waffen und Gegenstände auf. Nach § 2 Abs. 3 sind sog. Springmesser verboten. Ausnahme bilden Springmesser mit einer Klinge, die seitlich aus dem Griff herausspringt, nicht zweiseitig geschliffen ist und eine Länge von 8,5 cm nicht überschreitet. Dennoch bleiben Springmesser, die alle diese Bedingungen erfüllen (und somit keinem Verbot unterliegen), Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetzes. Demnach setzen der Erwerb, Besitz und Umgang ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.
Zur rechtlichen Lage in Deutschland in Bezug auf das Führen in der Öffentlichkeit wird auf § 42a WaffG verwiesen und jedem wärmstens empfohlen, sich bei der Waffenrechtstelle seiner zuständigen Kreispolizeibehörde zu informieren.
Für diejenigen, die Springmesser mit einer kürzeren Klinge vorziehen, hat Kershaw das Launch 4 kreiert. Dieses Messer mit nur 4,8 cm langer Klinge ist recht praktisch.
Die Klinge ist aus CPM154-Hochleistungsstahl gefertigt. Dieser pulvermetallurgische Stahl weist dank gleichmäßigerer Karbidverteilung eine exzellente Schärfbarkeit und Schnitthaltigkeit auf. Außerdem zeichnet er sich durch gute Korrosionsbeständigkeit, Verschleißfestigkeit und Widerstandsfähigkeit aus. Eine DLC-Beschichtung (Diamond-Like Carbon) sorgt für noch besseren Klingenschutz und verleiht der Klingenoberfläche eine schöne, nichtreflektierende Optik.
Um das Gewicht des Launch 4 geringstmöglich zu halten, sind Griffschalen und Spacer aus strapazierfähigem, schwarz eloxiertem Aluminium gefertigt. Dieses Modell ist mit einem feststehenden (nicht umsetzbaren) Taschenclip ausgestattet und lässt sich tip-up tragen.
Das Launch 4 lässt sich per Druckknopf aufklappen. Dieser Knopf ist in der Höhe so justiert, dass er mit der Griffoberfläche eine Linie bildet. Diese extra Sicherheitsvorrichtung verringert das Risiko eines versehentlichen Öffnens. Dessen ungeachtet sollte man solche Messer immer und unter allen Umständen mit äußerster Vorsicht bedienen. Für die Linkshänder unter Euch lässt sich der Verriegelungs-/Entriegelungsknopf mit dem Zeigefinger statt des Daumens tätigen.
Details:
- Klingenmaterial: CPM154-Stahl mit DLC-Beschichtung
- Griffmaterial: eloxiertes Aluminium
- Gesamtlänge: ca. 13 cm
- Klingenlänge: ca. 4,8 cm
- Geschlossene Länge: ca. 8,1 cm
- Gewicht: ca. 51 g
- Druckknopf zum Öffnen
- Ver- und Entriegelung der Klinge per Druckknopf
- Feststehender Taschenclip (nicht umsetzbar)
- Hersteller-Artikelnummer: 7500BLK
WICHTIGE HINWEISE
Bitte beachte:
Der Verkauf dieses Artikels erfolgt nur an Personen über 18 Jahre. Bitte gib deshalb Dein Geburtsdatum in unserem Bestellformular an. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie Deines Personalausweises, Führerscheins o.ä. per E-Mail, Scan, Fax oder Post.
Die Rechtslage zu Springmessern in Sachen Erwerb, Besitz, Umgang, Führen und Transport ist international sehr uneinheitlich. Es gibt nach jeweiligem Landesrecht zahlreiche voneinander abweichende Regelungen.
Die Anlage 2 des deutschen Waffengesetzes (WaffG) führt verbotene Waffen und Gegenstände auf. Nach § 2 Abs. 3 sind sog. Springmesser verboten. Ausnahme bilden Springmesser mit einer Klinge, die seitlich aus dem Griff herausspringt, nicht zweiseitig geschliffen ist und eine Länge von 8,5 cm nicht überschreitet. Dennoch bleiben Springmesser, die alle diese Bedingungen erfüllen (und somit keinem Verbot unterliegen), Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetzes. Demnach setzen der Erwerb, Besitz und Umgang ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.
Zur rechtlichen Lage in Deutschland in Bezug auf das Führen in der Öffentlichkeit wird auf § 42a WaffG verwiesen und jedem wärmstens empfohlen, sich bei der Waffenrechtstelle seiner zuständigen Kreispolizeibehörde zu informieren.
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